Was macht eigentlich ein Notar?
Ein Notar ist für die Beurkundung von Rechtsvorgängen zuständig.
Gewisse Gesetze verlangen eine Beurkundungsform, beispielsweise wenn Sie einen Grundstückskaufvertrag abschließen oder ein Ehegattentestament errichten oder eine Gesellschaft zum Handelsregister anmelden wollen.
Im Gegensatz zum Rechtsanwalt, der einseitig die Interessen seines Mandanten zu vertreten hat, ist der Notar gegenüber allen Beteiligten neutral. Er hat die Interessen aller an einem Beurkundungsvorgang beteiligten Personen zu beachten und wahrzunehmen und darf niemals einseitig zu Gunsten einer Partei tätig werden.
Was kostet ein Notar?
Die klassische Antwort lautet: Es kommt darauf an.
Notarkosten sind gesetzlich genau geregelt, und zwar durch das Gerichts- und Notarkostengesetz.
Dabei muss zunächst der Gegenstandswert ermittelt werden,
etwa bei einem Grundstückskaufvertrag der Kaufpreis,
bei einem Testament der Wert des Vermögens usw..
Dann sieht das Gesetz gewisse Gebührentatbestände vor.
Die Höhe der Gebühren richtet sich nach einer Kostentabelle.
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Mettin Köllmann
Büroleiter
Die Kanzlei Wiens & Engelbarts ist mit ihren erfahrenen Rechtsanwälten Ihr Ansprechpartner in Aurich, Ostfriesland. Rechtsanwalt und Notar Johannes-Albert Wiens, Fachanwalt für Familienrecht und Rechtsanwalt Jörg Engelbarts, Fachanwalt für Familienrecht, Fachanwalt für Versicherungsrecht, vertreten kompetent Ihre rechtlichen Interessen.
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